9.8 Nach dem Geschriebenen ist die (angemessene) Berücksichtigung der bei den Leistungserbringern vorhandenen Eigenmittel bei der Bemessung der Staatsbeiträge nicht nur zulässig, sondern 61 Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2018, S. 373 62 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe vom 20. Dezember 2000, Komm. zu Art. 75 SHG, S. 30