Dies sei sachgerecht, da bei der zwingenden Übernahme öffentlich-rechtlich geregelter Aufgaben für die Staatsbeitragsempfängerinnen und -empfänger teilweise gar keine Möglichkeit bestehe, Eigenleistungen zu erwirtschaften. Die Finanzdirektorin habe diese Ausführungen am 28. März 2018 gegenüber dem Grossen Rat ausdrücklich mit der Aussage bekräftigt, das Gesetz sehe für Empfänger von Abgeltungen «keine Eigenleistung oder einen Nachweis eigener Finanzierungsmöglichkeiten vor». Der Grosse Rat habe sich dieser Auffassung sodann bei der Behandlung des Vorstosses angeschlossen.54