Bei jedem Bemessungssystem für die Festlegung von Leistungspreisen stellt sich mithin die Frage, ob der angewendete Schematismus im Einzelfall zu einem unsachgemässen Ergebnis führen kann. Im Bereich der institutionellen Sozialhilfe kommt hinzu, dass die Versorgungslandschaft historisch gewachsenen ist und bei den Leistungserbringern sehr unterschiedliche Gegebenheiten bestehen. Insbesondere war es den Leistungserbringern in der Vergangenheit in ganz unterschiedlichem Ausmass möglich, Überdeckungen in den subventionierten Leistungsbereichen zu erzielen und so Rückstellungen im Schwankungsfonds zu bilden.