Es sei offenkundig und hinlänglich bekannt, dass die Vorinstanz Abgeltungen für vergleichbare Leistungen in ungleicher Weise festsetze: Der Regierungsrat habe bereits im Jahr 2014 eingestanden, dass «Wohnheime, Tagesstätten und geschützte Werkstätten für erwachsene Personen mit einer Behinderung (…) finanziell höchst unterschiedlich ausgestattet» seien und hier «gleiche Leistungen weiterhin ungleich abgegolten werden». Dieser Missstand halte unverändert bis heute an und die Vorinstanz mache keine Anstalten, diesen zu beheben.