Deshalb müsse das Gesetz so präzise formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen könne. Vorliegend werde der Legalitätsgrundsatz dadurch verletzt, dass die Vorinstanz ihren Entscheid einzig mit der Höhe des Schwankungsfonds begründe, aber weder die Berücksichtigung des Schwankungsfonds bei der Beitragsfestsetzung an sich, noch die einzelnen Kriterien, welche die Vorinstanz bei der Berücksichtigung des Schwankungsfonds anwende, in einem Gesetz oder in einer Verordnung eine Grundlage fänden.