10. Dieser Aufforderung kam die Vorinstanz mit Vernehmlassung vom 21. Oktober 2021 nach. In dieser Stellungnahme zeigt die Vorinstanz (erstmals) im Detail auf, wie die vertraglich festgelegten Leistungspreise konkret berechnet wurden. 5 Direktionsverordnung vom 17. Januar 2001 über die Delegation von Befugnissen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (DelDV GSI; BSG 152.221.121.2).