7. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI i.V.m. Art. 14a DelDV GSI5). Die vorliegend zuständige Abteilung des ALBA wurde in die Abteilung Soziale Einrichtungen und Assistenz (SEA) des Amtes für Integration und Soziales (AIS) überführt (vgl. auch Art. 10 OrV GSI). Neu ist daher das AIS die Vorinstanz des vorliegenden Beschwerdeverfahrens.