Berücksichtigung des Schwankungsfonds der Beschwerdeführerin ein Fehler unterlaufen sei (im Umfang von CHF 0.30 pro Stunde), sich dieser Fehler aber zugunsten der Beschwerdeführerin ausgewirkt habe. 6. Mit Instruktionsverfügung vom 29. Juli 2021 wurde das ALBA aufgefordert darzulegen, wie die im Leistungsvertrag für das Jahr 2020 mit der Beschwerdeführerin vereinbarten Leistungspreise für den Bereich Werkstätten konkret berechnet wurden. Zudem wurde das ALBA aufgefordert, die in der Beschwerdevernehmlassung vom 17. September 2020 gemachte Aussage, wonach ihr ein Fehler bei der Berechnung der Leistungspreise unterlaufen sei, näher zu erläutern.