Die Leistungspreise wurden vertraglich für das Jahr 2020 also tiefer festgelegt, als dies die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 8. Juli 2020 annimmt. Der Irrtum dürfte darauf zurückzuführen sein, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Gesuch vom 23. September 2019 auf den vertraglichen Leistungspreis pro 2019 referenziert hat. Die Beschwerdeführerin hat sich zu diesem Punkt im Rahmen des hängigen Verfahrens nicht geäussert.