Die Beschwerdeführerin geht in ihrer Beschwerde vom 8. Juli 2020 von einem gewährten bzw. vertraglich festgelegten Leistungspreis von CHF 7.57 pro Stunde aus. Tatsächlich sieht der Anhang zum «Jahresleistungsvertrag 2020» zwischen dem ALBA und der Beschwerdeführerin betreffend «Werkstätten für erwachsene Klientinnen und Klienten mit einer Behinderung» aber einen «Leistungspreis Berner Klienten» von CHF 6.09 und einen «Leistungspreis ausserkantonale Klienten» von CHF 6.35 vor. Die Leistungspreise wurden vertraglich für das Jahr 2020 also tiefer festgelegt, als dies die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vom 8. Juli 2020 annimmt.