In Anbetracht der in der Vergangenheit erzielten hohen Überdeckungen und des vorhandenen hohen Schwankungsfonds des Bereichs Werkstätten von CHF 1’368'614.00 (per 31. Dezember 2018, inkl. Unterdeckung 2018 von CHF 46'725.00) sei davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin die Mehrkosten aufgrund des geltend gemachten höheren Betreuungsbedarfs ohne zusätzliche Betriebsbeiträge des ALBA tragen könne. Das ALBA hat demnach den Leistungspreis für das Jahr 2020 bewusst unter den effektiven bzw. zu erwartenden Betreuungskosten angesetzt, damit der Schwankungsfonds des Bereichs Werkstätten auf die von der Vorinstanz definierte Zielgrösse abgebaut wird.