2. Mit Schreiben vom 23. September 2019 hat die Beschwerdeführerin beim damaligen Al- ters- und Behindertenamt (ALBA) im Hinblick auf den Leistungsvertrag 2020 eine Erhöhung des Stundenansatzes bzw. des Leistungspreises pro Stunde für den Bereich Werkstätten auf CHF 12.00 beantragt. Zur Begründung führte sie u.a. an, der für das Jahr 2019 gewährte Stundenansatz sei für die Finanzierung der vom ALBA bestellten Betreuungsleistungen deutlich zu tief. Um die erforderliche Betreuungsqualität sicherzustellen, müsse die Beschwerdeführerin ihre Leistung seit Jahren mit dem Produktionsertrag quersubventionieren.