Im Beschwerdeverfahren betrÃĪgt das Honorar 400 bis 11'800 Franken pro Instanz (Art. 11 Abs. 1 PKV112). Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Aufwand, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG113).