8. Ergebnis Rechtsbegehren Ziff. 2 ist dahingehend gutzuheissen, als dass eine Gutsprache für einen Kantonsbeitrag von höchstens CHF 800.00 pro Tag an den Aufenthalt und die Betreuung des Beschwerdeführers in der A.___ zu erteilen ist. Die Vorinstanz wird den genauen Betrag festzulegen haben. Der entsprechende Kantonsbetrag ist bis zur Umsetzung der Subjektfinanzierung direkt der A.___ auszurichten. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ist gutzuheissen und dem Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt Z.___ als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen. Soweit weitergehend werden die Anträge des Beschwerdeführers abgewiesen. 9. Kosten