Andererseits soll die oder der Betroffene in die Lage versetzt werden, den Entscheid «sachgerecht» anzufechten. Die Begründung muss so abgefasst sein, dass sich der Betroffene über die Tragweite des Entscheids Rechenschaft geben und ihn in voller Kenntnis der Sache an die höhere Instanz weiterziehen kann. In diesem Sinne müssen wenigstens kurz die Überlegungen genannt werden, von denen sich die Behörde hat leiten lassen und auf welche sie ihren Entscheid stützt.98 Einschneidende oder stark belastende Verwaltungsakte bedürfen einer sorgfältigen Begründung.