Zudem habe die Vorinstanz auch die diversen, bereits mit Schreiben vom 12. November 2019 vorgelegten Dokumente oder z. B. auch das Schreiben der P..___ vom 20. November 2019 während des gesamten Verfahrens systematisch ignoriert und diese auch in der angefochtenen Verfügung mit keinem Wort gewürdigt. Im vorliegenden Fall wiege die beanstandete Gehörsverletzung schwer, da sie die zentralen Aspekte des vorliegenden Falls betreffe.96 Die diversen «Fachberichte» seien von zentraler Bedeutung, insbesondere, um die Haltung