- Demgegenüber wurden bei allen drei Vergleichspersonen mehrere schwerwiegende Erkrankungen diagnostiziert, und es werden plötzliche und heftige Gewalteskalation ohne erkennbaren Grund und Vorzeichen beschrieben, trotz 1:1- oder 1:2-Begleitung und einem auf Stabilität ausgerichteten Setting. Die Entwicklungsperspektiven bei den Vergleichspersonen fallen daher auch deutlich weniger günstig aus als beim Beschwerdeführer.87