- Prof. O.___, der den Beschwerdeführer auch persönlich begutachtet hatte, beurteilt ihn wie folgt: Sowohl von den Eltern als auch von den beteiligten Fachpersonen werde eine sehr positive Entwicklung des Beschwerdeführers in den letzten Jahren beschrieben. Es könne angenommen werden, dass sich die Kommunikationsfähigkeit differenziere und verbessere und er zunehmend besser in der Lage sein werde, seine eigenen Bedürfnisse zu erkennen und auszudrücken wie auch die Bedürfnisse von anderen Menschen zu erkennen. Auch sei er zunehmend besser in der Lage, Zeit alleine zu verbringen. Diese Sequenzen seien bisher sehr kurz.