3.7.6.6 Die Art der Einschränkungen, insbesondere aber der individuelle Bedarf der Vergleichspersonen, sind mit der Situation des Beschwerdeführers vergleichbar, ohne in allen Einzelheiten übereinzustimmen. Auch nach Auffassung des Beschwerdeführers sind die drei «Darstellungen» insoweit mit seiner Situation vergleichbar, als dass sie die anspruchsvolle und personalintensive Betreuung von Menschen mit komplexen Mustern von Stärken und Schwächen betreffen. Die «Darstellungen» betreffen zweifelsohne Menschen mit einem sehr hohen Betreuungsbedarf. Entgegen seiner Auffassung braucht es für einen Vergleich jedoch keine (fast) identischen Diagnosen.