3.7.6.1 Der Beschwerdeführer hat unbestrittenermassen einen sehr hohen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf und Anspruch auf eine diesem Bedarf angemessenen Betreuung. Die A.___ führt die Mehrkosten von rund CHF 220.00 pro Tag (im Vergleich zu einer KBS-Platzierung) darauf zurück, dass der Beschwerdeführer eine starke Autismus Spektrums Störung habe, gepaart mit selbstund fremdverletzenden Verhaltensweisen. Er benötige rund um die Uhr, d.h. während 14 Stunden pro Tag, eine 1:1-Betreuung, einen durchstrukturierten Tagesablauf und die permanente Präsenz einer stabilen Betreuungsperson, welche ihm die nötige Sicherheit gebe.