Es gäbe andere Menschen mit mehrfachen Behinderungen und komplexen Verhaltensweisen im Kanton Bern, welche ebenfalls einen hohen Unterstützungsbedarf und ein stark individuell ausgerichtetes Betreuungssetting benötigen und im Rahmen des KBS-Systems einen für sie angemessenen und geeigneten Platz im Kanton Bern gefunden hätten. Im Zuge dessen stellt sich die Situation des Beschwerdeführers sowohl von seinen persönlichen Umständen wie auch vom gebotenen Betreuungsaufwand her nicht als einmalig dar.70