Insbesondere im Hinblick auf andere Personen mit vergleichbaren oder schwerwiegenderen Beeinträchtigungen im Kanton Bern würde eine Einzelfalllösung in krasser Weise gegen die Gebote des verhältnismässigen und rechtgleichen Handelns des Staates verstossen. Es gäbe andere Menschen mit mehrfachen Behinderungen und komplexen Verhaltensweisen im Kanton Bern, welche ebenfalls einen hohen Unterstützungsbedarf und ein stark individuell ausgerichtetes Betreuungssetting benötigen und im Rahmen des KBS-Systems einen für sie angemessenen und geeigneten Platz im Kanton Bern gefunden hätten.