Hierbei spielen auch prozessökonomische Überlegungen eine Rolle: Bei einem rein formaljuristischen Entscheid wäre zu erwarten, dass sich die vorliegende Angelegenheit in die Länge ziehen würde, ohne dass innert nützlicher Frist eine akzeptable Lösung für die Beteiligten gefunden werden könnte. 27/49 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1471