Jedoch ist derzeit grundsätzlich weder eine Objektfinanzierung (mangels Aktivlegitimation) noch eine Subjektfinanzierung (mangels genügend bestimmter Rechtsgrundlagen) möglich. Angesichts dessen, dass der Beschwerdeführer gestützt auf das IFEG einen Anspruch auf Kostenbeteiligung an seinen Aufenthalt in einer seinen Bedürfnissen angemessenen Institution hat, dass die A.___ eine solche Institution ist, dass er schon seit dem Jahr 2013 in der A.___ betreut wird und dass ab Januar 2023 ein Systemwechsel im Kanton Bern zu erwarten ist, drängt sich im vorliegenden Fall die folgende (pragmatische) Lösung auf: