Dementsprechend hält das Behindertenkonzept des Kantons Bern fest, der Übergang zu einem bedarfsorientierten kantonalen Versorgungssystem stelle einen grossen Veränderungsprozess für alle Beteiligten dar und müsse daher schrittweise und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren erfolgen, wobei den rechtlichen, qualitativen und finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons Bern Rechnung zu tragen sei. Dem Vortrag zur indirekten Änderung des SHG vom 19. Mai 2010 lässt sich entnehmen, dass die Einführung der Subjektfinanzierung sorgfältig vorbereitet werden müsse, wobei insbesondere Qualitätsvorgaben einzuhalten seien und die ausgerichteten Beiträge