Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts muss das Gesetz so präzise formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach einrichten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann.69 Dementsprechend hält das Behindertenkonzept des Kantons Bern fest, der Übergang zu einem bedarfsorientierten kantonalen Versorgungssystem stelle einen grossen Veränderungsprozess für alle Beteiligten dar und müsse daher schrittweise und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren erfolgen, wobei den rechtlichen, qualitativen und finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons Bern Rechnung zu tragen sei.