Es umfasst die Umstellung des behindertenbedingten Betreuungsbedarfs von der heutigen Pauschalabgeltung von Institutionen hin zur Finanzierung des individuellen Betreuungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen. Zur Ermittlung des gesamten behinderungsbedingten Betreuungsbedarfs wird neu die Abklärungsmethode des «individuellen Hilfeplans» (IHP) zum Einsatz kommen. Der IHP wird seit über 66 Behindertenkonzept S. 24 67 Behindertenkonzept S. 25 ff.