Mit dem Übergang zu einem bedarfsorientierten kantonalen Versorgungssystem ist ein grosser Veränderungsprozess für alle Beteiligten verbunden. Die Einführung des neuen Versorgungssystems erfolgt daher schrittweise und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren. Rechnung getragen wird dabei insbesondere den behinderungsbedingt unterschiedlichen Bedürfnissen der erwachsenen Menschen mit einer Behinderung, den unternehmerischen Bestrebungen der Leistungserbringenden, den Anliegen der kantonalen Behindertenorganisationen sowie den rechtlichen, qualitativen und finanziellen Rahmenbedingungen