trags wird entsprechend dem ermittelten individuellen behinderungsbedingten Bedarf anhand von Normkosten für anerkannte Leistungen ermittelt und als Pauschale festgelegt. Die Normkosten sind dabei so bemessen, dass sie für den Bezug von bedarfsgerechten und wirtschaftlich erbrachten Leistungen kostendeckend sind. Die Gewährung eines Subjektbeitrags erfolgt subsidiär zu allfälligen weiteren finanziellen Zuwendungen anderer Leistungsfinanzierenden an die behinderungsbedingten Kosten. Der Kanton Bern gewährleistet dabei, dass erwachsene Menschen mit einer Behinderung aufgrund der Inanspruch- nahme der zugesprochenen Leistungen keine Sozialhilfe benötigen.66