Menschen mit einer Behinderung bemisst und in Form eines Subjektbeitrags an die Leistungsbeziehenden oder ihre gesetzli- che Vertretung ausgerichtet wird. Die Subjektfinanzierung erweist sich insbesondere dann als geeignete Finanzierungsform, wenn sie eine zentrale Voraussetzung zur Ermöglichung von Selbstbestimmung und Teilhabe darstellt. Die Vergütung kann dabei sowohl in Form eines Geldbetrags als auch in Form von Kostengutsprachen beziehungsweise Gutscheinen gewährt werden. Die Subjektfinanzierung ist an den Bezug der dafür vorgesehenen Leistungen gebunden. Die Höhe des Subjektbei-