24/49 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1471 Die Ausrichtung von kantonalen Beiträgen erfolgt so weit als zweckmässig und möglich als Subjektfinanzierung. Dies bedeutet, dass sich die Abgeltung von anerkannten Leistungen nach dem individuell festgesetzten Leistungsanspruch von erwachsenen