3.5.6.4 Dem Behindertenkonzept des Kantons Bern lässt sich dazu Folgendes entnehmen: Sofern es zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten und regional ausgewogenen Leistungsangebots notwendig ist, kann der Kanton im Rahmen von flankierenden Massnahmen mit Leistungserbringenden Leistungsvereinbarungen abschliessen. Die Zusammenarbeit des Kantons mit den Leistungserbringenden orientiert sich an einem teilhabe- und bedarfsorientierten Ver- sorgungssystem. Mittels der Subjektfinanzierung von anerkannten Leistungen wird eine bessere Koordination von Angebot und Nachfrage beziehungsweise eine verstärkte Bedarfsorientierung bei der Angebotsgestaltung angestrebt. Aufgabe des