wird ein Grossteil der Beiträge des Kantons an die Finanzierung von Wohn- und Pflegeheimaufenthalten bereits in dieser Form ausgerichtet, allerdings nicht im Rahmen der institutionellen Sozialhilfe, sondern in Form von Ergänzungsleistungen, welche die Betroffenen mit der notwendigen Kaufkraft ausstatten, um den Aufenthalt zu finanzieren. Im Rahmen der durch die Neuge- staltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton (NFA) zu erarbeitenden (und vom zustän- digen kantonalen Organ zu verabschiedenden und vom Bundesrat zu genehmigenden) Konzeptionen der Bereiche Erwach-