Das Konzept enthält das Leitbild sowie die strategischen Versorgungsziele und es beschreibt die zentralen Begriffe, Systemelemente sowie Umsetzungsgrundsätze. Anlass für die Erarbeitung des kantonalen Behindertenkonzepts bildet die Übertragung der Aufgabenverantwortung für den Bereich der institutionellen Behindertenhilfe vom Bund an die Kantone. Diese neue Aufgabenzuweisung erfolgte im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und gilt seit 1. Januar 2008.56