3.3.7 Die Vorinstanz bringt namentlich vor, dem Beschwerdeführer würden andere, seinen Bedürfnissen angemessene Plätze (sog.KBS-Plätze) zur Verfügung stehen, weswegen kein Anspruch auf Neuschaffung bzw. Finanzierung eines KBS-Platzes bei der A.___bestehe. KBS-Plätze wurden für Erwachsene mit Behinderungen in Form einer psychischen Beeinträchtigung, einer Autismus- Spektrum-Störung und/oder einer kognitiven Behinderung und ausserordentlich herausforderndem (oft auch fremd- und selbstverletzendem) Verhalten geschaffen.