__ schriftlich ihre Bereitschaft bestätigt, ihm auch längerfristig, d.h. während der nächsten fünf bis zehn Jahre, einen Platz in der Erwachsenenwohngruppe anzubieten, sofern die Finanzierung sichergestellt sei. Es sei nicht ersichtlich, welche rechtlichen Bestimmungen den Abschluss eines einzelfallbezogenen Leistungsvertrags mit der A.___ verhindern sollten. Es wäre bei entsprechendem Willen ohne weiteres möglich, mit der A.___ einen entsprechenden Leistungsvertrag abzuschliessen. Beim Entscheid, mit welchen Leistungserbringern ein Leistungsvertrag abgeschlossen werde, verfüge die Vorinstanz über einen erheblichen Ermessensspielraum.