3.3.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe Anspruch auf Kostenbeteiligung an den Aufenthalt in einer Institution, die seinen Bedürfnissen in angemessener Weise entspreche und im Hinblick auf das öffentliche Interesse verhältnismässig sei. Er leide unbestrittenermassen an einer ausgeprägten Autismus-Spektrum-Störung und reagiere auf geringste Veränderungen in seinem Tagesablauf und in seinem Lebensumfeld mit massiv selbst- und fremdgefährdendem Verhalten sowie zahlreichen, heftigsten Eskalationen.