3.2.4 Die Niederlassungsfreiheit gemäss Art. 24 Abs. 1 BV umfasst das Recht von Personen mit Schweizer Bürgerrecht, innerhalb der Schweiz frei ihren Wohnsitz zu wählen und dort dauerhaft zu verweilen. Art. 24 BV schützt die Freiheit der Niederlassung im Sinn der rechtlichen Möglichkeit dauerhaften Verweilens an jedem beliebigen Ort der Schweiz. Angesprochen ist insbesondere die Begründung von Wohnsitz im Sinn von Art. 23 Abs. 1 ZGB42 und der Aufenthalt im Sinn von Art. 24 Abs. 2 ZGB. Die Niederlassungsfreiheit ist primär ein Abwehrrecht. Sie garantiert verschiedene Ansprüche, die auch nach einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlöschen: die Freizügigkeit im Innern der