Als bedeutsame Äusserung menschlicher Freiheitsbetätigung geschützt ist auch die Freiheit der Bewegung. Dies bedeutet vor allem Schutz vor ungerechtfertigten Freiheitsentzügen. Unter den Begriff Freiheitsentzug fallen alle Massnahmen der öffentlichen Gewalt, «durch die jemand gegen oder ohne seinen Willen an einem bestimmten, begrenzten Ort für gewisse Dauer festgehalten wird».41