Ein verfassungsunmittelbarer Leistungsanspruch wird durch die sozialen Grundrechte gewährt.39 Soziale Grundrechte sind «verfassungsrechtliche Gewährleistungen bestimmter staatlicher Leistungen in der Form individualrechtlicher Verbürgungen». Die Verfassung gewährleistet also hier dem Einzelnen subjektive, unmittelbar anwendbare und grundsätzlich gerichtlich durchsetzbare Ansprüche auf bestimmte Leistungen des Gemeinwesens. Von den klassischen Freiheitsrechten unterscheiden sich diese Ansprüche dadurch, dass erstere vor allem vor staatlichen Eingriffen schützen, während letztere staatliche Leistungen garantieren.