punktuell verfassungsunmittelbare Leistungsansprüche.37 Nach neuerer Auffassung haben Grundrechte nicht nur eine abwehrende Funktion gegen Beeinträchtigungen durch den Staat, sondern begründen auch eine staatliche Schutzpflicht gegen Gefährdungen, die von Dritten verursacht werden.38 Ein verfassungsunmittelbarer Leistungsanspruch wird durch die sozialen Grundrechte gewährt.39 Soziale Grundrechte sind «verfassungsrechtliche Gewährleistungen bestimmter staatlicher Leistungen in der Form individualrechtlicher Verbürgungen».