3.2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, infolge der Weigerung der Vorinstanz, seine weitere Betreuung in der A.___ mitzufinanzieren, könne er keinen freien Entscheid treffen, sondern müsste zwangsläufig seinen Aufenthaltsort verändern. Die damit verbundenen Auswirkungen würden seine Gesundheit erheblich beeinträchtigen.35 Sollte die bisherige Betreuung in der A.___ beendet und die damit erreichte Stabilität zerstört werden, würde sein Wohl aufs Spiel gesetzt.