3. Rechtsgrundlagen für die vollumfängliche Finanzierung der Betreuung des Beschwerdeführers in derA.___; individuelle Bedarfsabklärung 3.1 Legalitätsprinzip Die Vorinstanz hat das Gesuch des Beschwerdeführers um Finanzierung seines Aufenthalts in der A.___ insbesondere wegen des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage abgelehnt. Dazu ist Folgendes festzuhalten: