Der Kanton Bern hatte sich in diesen Leistungsverträgen gegenüber der A.___ verpflichtet, im Bereich «erwachsene Behinderte» einen Platz «Wohnen mit Beschäftigung» mit CHF 1’133.00 pro Tag (für das Jahr 2019) bzw. CHF 1'023.60 pro Tag (für das Jahr 2020) zu finanzieren. Die Vorinstanz führte dazu aus, die beiden Verträge seien bisher fälschlicherweise nicht im Verfahren vorgelegt worden, würden jedoch nichts an ihrer bisherigen Begründung ändern und hätten keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren, da sie ausschliesslich zur Finanzabwicklung der zugesicherten Übergansfinanzierung abgeschlossen worden seien.