21. Mit Duplik vom 10. September 2020 beantragt die Vorinstanz sinngemäss die Abweisung der (ergänzten) Rechtsbegehren des Beschwerdeführers, soweit darauf einzutreten sei. Zugleich reichte sie zwei mit der A.___ für die Jahre 2019 und 2020 abgeschlossene Leistungsverträge betreffend «Wohnheime und Tagesstätten sowie Wohnheime mit Plätzen auf der Pflegeheimliste und ihre Tagesstätten für erwachsene Klientinnen und Klienten mit einer Behinderung» ein. 20