6/49 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.1471 20. Mit Zwischenverfügung vom 19. August 2020 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den Kanton Bern an, für die Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht die Kosten für den Betreuungsplatz des Beschwerdeführers in der A.___ zu übernehmen.