14. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GSI leitet,17 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. 15. Mit Zwischenverfügung vom 10. Juli 2020 wies das Rechtsamt das Gesuch des Beschwerdeführers vom 12. Juni 2020 um Erlass einer vorsorglichen Massnahme zur Übergangsfinanzierung der Betreuungskosten in der A.___ (Rechtsbegehren 3) ab. 16. Ebenfalls am 10. Juli 2020 reichte der Beschwerdeführer unaufgefordert ergänzende Unterlagen zur Beschwerde sowie eine Replik zur Stellungnahme der Vorinstanz vom 1. Juli 2020 ein.