5. Der Eventualantrag vom 21. April 2020 um Gewährung einer Kostengutsprache für einen Kan- tonsbeitrag von mindestens CHF 800 pro Tag, welcher nach Abzug der Leistungen der Sozi- alversicherungen und eines freiwilligen Selbstbehalts der Beistandschaft von maximal CHF 1,000 pro Monat die Kosten der Betreuung des Gesuchstellers in einer Institution im Kan- ton Bern gemäss Wahl der Beistandschaft vollumfänglich deckt, wird abgewiesen. 6. Der Antrag vom 21. April 2020 um unveränderte Weiterführung der seit dem 16. Januar 2020