2. Der Antrag vom 12. November 2019 auf Schaffung eines KBS-Platzes in der A.___ wird abge- wiesen. 3. Der Antrag vom 12. November 2019 um Durchführung einer Bedarfsabklärung gemäss VIBEL 2 mit anschliessender Ausstellung einer Kostengutsprache für die künftige Betreuung von X.___ in der A.___ wird abgewiesen. 4. Der Antrag vom 21. April 2020 um Kostengutsprache für einen Kantonsbeitrag, welcher nach Abzug der Leistungen der Sozialversicherungen die Kosten der Betreuung des Gesuchstellers in der A.___ vollumfänglich deckt, wird abgewiesen.