führte er auf, aktuell sei einzig die A.___ in der Lage, die aufgrund seiner Beeinträchtigungen notwendige und überaus aufwendige Betreuung zu gewährleisten. 15 10. Am 16. Januar 2020 sicherte die Vorinstanz die Verlängerung der Übergangslösung in der A.___ bis zum frühestmöglichen sinnvollen Eintritt in das H.___ in J.___ (voraussichtlich Juni/Juli 2020) zu.16 11. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs sowie der Akteneinsicht durch die Vorinstanz stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 21. April 2020 folgende Anträge: 1. Auf das Gesuch vom 12. November 2019 sei vollumfänglich einzutreten.